Satzung Nr. 12
Stand: 03.01.2020 3
Kegelsatzung
von dem Kegelclub
„Kegelclub Pudelkegler 1992 Langd“
§ 1 Verein
§ 2 Mitglieder / Aufgaben
§ 3 Beiträge / Strafen
3.1. - Grundbeitrag EUR 1,00
- Pudel EUR 0,10
- Neuner (für die anderen Kegler) je EUR 0,05
- Kränze (für die anderen Kegler) je EUR 0,20
(Jedoch höchstens EUR 2,50 je Kegelabend Neuner/Kränze)
- Unter- /Überzahlung bei 10 Wurf Volle 0-9 EUR 0,60
10-19 EUR 0,50
20-29 EUR 0,40
30-39 EUR 0,30
40-49 EUR 0,20
50-59 EUR 0,10
60-69 EUR 0,00
70-79 EUR 0,10
ab 80 EUR 0,20
gerne mit einer Getränkerunde
- Unterzahlung bei 10 Wurf Abräumen 0-9 EUR 0,20
10-19 EUR 0,10
20-29 EUR 0,00
30-39 EUR 0,00
40-49 EUR 0,10
50-59 EUR 0,20
ab 60 EUR 0,30
gerne mit einer Getränkerunde
- Die Zahlung bei den „Hausnummern“ erfolgt gestaffelt in EUR 0,05 schritten. Beginnend bei EUR 0,00.
- Tannenbaum (oder sonstige Spiele) verlieren EUR 1,00
- Jedes Mitglied muß eine Wurfanzahl von 1000 Wurf
im Kegeljahr erreichen. Ist dies nicht der Fall, entsteht
eine Zusatzzahlung von EUR 10,00
- Bei neuen Mitgliedern wird die Wurfanzahl, für die nicht gekegelte
Zeit im Kegeljahr, angerechnet.
- Lotto, 150 und 25/300, HS usw. je nach Spiel und Leistung
- Fehlen. Abmelden per WhatsApp, spätestens am Kegeltag
bis 14:30 Uhr EUR 1,00
bis 19:00 Uhr EUR 2,00
ab 19:00 Uhr oder gar nicht EUR 3,00
- Kegelschuhe (saubere Schuhe) Vergessen EUR 1,50
- keine Bekanntgabe neuer Handynummer EUR 3,00
- Schnapszahl / Geburtstag keine Verpflichtung
§ 4 Gastkegler
§ 5 Kegeln
§ 6 Pokalkegeln
- Termin: Das Pokalkegeln beginnt in der letzten Februarwoche und dauert 6 Kegelabende.
- Spiele: Je Woche kommen 4 Durchgänge „Volle“ in die Wertung.
- Ablauf: Die Ergebnisse werden vorerst einzeln pro Woche addiert. Am Ende des Pokalkegelns werden die schlechtesten zwei Ergebnisse aus der Wertung genommen. Die übriggebliebenen 4 Ergebnisse kommen in die Wertung. Fehlen gilt als Streichergebnis, somit darf nicht VOR- oder NACHGEKEGELT werden. Der Kegler mit den meisten Punkten ist ERSTER.
- Stechen: Bei Punktgleichheit (auf allen Plätzen) werden 5 Wurf in die Vollen geworfen, um die Platzierungen auszumachen.
- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.
- Besonderheiten: Fällt das Kegeln in einer dieser Wochen aus, da die Mindestzahl von 2 Keglern nicht erreicht wurde, können die Kegler, die an diesem Tag anwesend waren, nachkegeln. Dies kann aber nur in der darauffolgenden Woche des Pokalkegelns erfolgen. Fällt das Pokalkegeln zwei Mal aus, ist wie folgt nachzukegeln:
Woche 1 – anwesend: Person A und B
Woche 2 – anwesend: Person A und C
In der ersten Woche nach dem Pokalkegeln müssen die Personen A, B und C nachkegeln, in der darauffolgenden Woche nur noch die Person A. Fehlt einer der Personen bei dem Nachkegeln, gilt dies als Fehl- bzw. Streichergebnis.
- Termin: Terminiert wir das Adventspokalkegeln auf die letzte November- / erste Dezemberwoche.
- Spiele: Es werden 4x Volle, 1x Abräumen geworfen. Kleine und Große Hausnummern, sowie Lotto (normal) und 150. (Bei Lotto wird die Quersumme errechnet, bei 150 zählt das Endergebnis).
- Ablauf: Jedes Spiel wird vorerst einzeln gewertet. Am Ende des Kegelns werden dann die einzelnen Platzierungen addiert. Der Kegler mir den wenigsten Punkten ist ERSTER.
- Stechen: Bei Punktgleichheit (auf allen Plätzen) werden 5 Wurf in die Vollen geworfen, um die Platzierungen auszumachen.
- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.
- Besonderheiten: Nicht anwesende Mitglieder können nicht Nachkegeln. Nur die an diesem Tag anwesenden Personen nehmen an dem Pokalkegeln teil.
- Termin: Über ein (fast) ganzes Kegeljahr. Ausnahme: während der anderen Pokalkegeln findet der Liga-Pokal nicht statt. Das Pokalkegeln endet spätestens am zweiten Dezemberkegeln. Gekegelt wird immer, wenn ein Mitglied ein anderes Mitglied herausfordert.
- Spiele: Der Herausforderer gibt VIER Spiele vor. Es dürfen aber höchstens 2x Volle (mind. 1x) in die Wertung kommen (Lotto = Addition der 10 Würfe / 150 = Endergebnis).
- Ablauf: Es gibt HIN- und RÜCKSPIELE. Der Herausforderer hat Heimrecht. Der Herausgeforderte muß sich immer stellen. Der Herausforderer bestimmt 4 Spiele, die in die Wertung kommen. Höchstens aber 2x Volle (mind 1x) (z.B. 3. DG Volle / 4. DG Volle / Kl. Hausnummer / 150). Für jedes gewonnene Spiel gibt es einen Punkt (vergleichbar mit einem Tor). Für den Sieger gibt es 3 Spielpunkte für ein Unentschieden 1 Punkt
- Bei Punktgleichheit zählt die Spiel(TOR)differenz. Ist diese auch gleich zählt der direkte Vergleich. Erst dann erfolgt ein Stechen mit 5 Wurf in die Volle.
- Pokale: Für die ersten drei Plätze werden Pokale vergeben, die nach dem Modus des Wanderpokals gelten.
- Besonderheiten: Neue Mitglieder können, soweit sie bis zum August eingetreten sind, noch am Pokalkegeln teilnehmen. / Fehlt eine Wertung bis zum Ende des Pokalkegelns, wird die Wertung 0-0 mit einem Sieg für denjenigen gewertet, der im Kegeljahr am meisten anwesend war. / Wird ein Mitglied gleichzeitig von 2 Keglern herausgefordert, kann er beide Duelle annehmen, muß es aber nicht. Nimmt er nicht an, entscheidet das Los, wer ihn fordern darf. / Es dürfen höchstens 2 Duelle je Mitglied, je Kegelabend ausgetragen werden.
§ 7 Satzung
§ 8 Geld
§ 9 sonstiges
§ 10 Vereinsauflösung
10.1. Eine Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn alle Mitglieder, zu einer außerordentlichen Sitzung, per WhatsApp oder mündlich, mindestens 4 Wochen vor der Sitzung, eingeladen werden.
10.2. Können an diesem Tag Vereinsmitglieder nicht kommen, können sie Wiederspruch einlegen. Dies muß mindestens 2 Wochen vor Sitzungsbeginn dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. Das Mitglied, daß die Sitzung einberufen hat, muß die Sitzung neu terminieren und die Mitglieder wieder einladen.
10.3. Eine Sitzung zur Vereinsauflösung kann nur zwei Mal verschoben werden. Eine Einladung zum dritten Termin ist bindend. In diesem Fall entfällt § 10.2..
10.4. Diese Sitzung ist eine Pflichtversammlung. Alle Mitglieder müssen anwesend sein. Ist dies nicht der Fall. Ist die Versammlung trotz allem handlungsfähig. Nicht anwesende Mitglieder haben keine Ansprüche auf fortbestand des Vereins und Teilauszahlung des Vereinsvermögens. (Außnahme: s. 10.9.)
10.5. Jedes Mitglied hat das Recht, eine solche Sitzung einzuberufen.
10.6. Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn 4/5 der Mitglieder dies wünschen.
10.7. Sind nur 1-4 Mitglieder im Verein oder bei der Sitzung anwesend, entfällt § 10.6.. In diesem Fall müssen alle anwesenden Mitglieder einer Vereinsauflösung zustimmen.
10.8. Tagespunkte bei einer solchen Sitzung: